Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 – Was es für Ihre Praxiswebsite bedeuten kann

Timothy Scherman
Zuletzt aktualisiert: 22.01.2025
7 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
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Wie zugänglich ist Ihre Praxiswebsite für alle Patienten? Sind Sie bereit für die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das ab 2025 gilt? Mit dem BFSG treten neue Regelungen in Kraft, die digitale Angebote barrierefrei gestalten sollen, um Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Auch wenn Ihre Praxiswebsite vielleicht nicht direkt betroffen ist, bietet eine barrierefreie Gestaltung zahlreiche Vorteile – von einer verbesserten Nutzerfreundlichkeit bis hin zu einer erweiterten Patientenzielgruppe. Dieser Artikel erklärt, was das BFSG bedeutet, welche Anforderungen es stellt und warum sich eine barrierefreie Website für Ihre Praxis langfristig lohnt. Wir zeigen Ihnen zudem, wie Sie konkrete Maßnahmen wie eine barrierefreie Terminbuchung umsetzen können, um Ihre Praxis zukunftssicher zu machen. Erfahren Sie, wie Ihre Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch inklusiv und patientenfreundlich wird!

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheitsstandards für bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie technische Geräte, digitale Angebote und Selbstbedienungsterminals verbindlich macht. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen – unabhängig von kognitiven, sensorischen oder körperlichen Einschränkungen, indem eine nutzerfreundliche Gestaltung ohne zusätzliche Hürden sichergestellt wird. Es setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um.

Das BFSG wurde am 22.06.21 verabschiedet. Es überführt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht. Mit dem BFSG werden erstmals auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, den Zugang zu ermöglichen.

Für wen genau gilt das BFSG – auch für Ihre Praxiswebsite?

Das BFSG verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen und Dienstleister, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen online vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Verkaufsplattformen barrierefrei zugänglich sind.
  • Banken und Finanzdienstleister: Digitale Angebote wie Online-Banking müssen barrierefrei gestaltet werden, um allen Kunden den Zugang zu ermöglichen.
  • Verkehrsunternehmen: Dienste wie Online-Buchungssysteme für Tickets oder Fahrplanauskünfte müssen barrierefrei sein.
  • Telekommunikationsanbieter: Websites und mobile Anwendungen zur Verwaltung von Verträgen oder Dienstleistungen müssen barrierefrei zugänglich sein.

 

Doch nicht alle Unternehmen und Dienstleistungen fallen unter die Verpflichtungen des BFSG – es gibt auch Ausnahmen:

  • Kleine Unternehmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, können Unternehmen unter bestimmten Bedingungen von den Anforderungen befreit werden.

Reine Präsentationswebsites von Arzt- und Zahnarztpraxen, die lediglich Informationen bereitstellen und keine direkten Vertragsabschlüsse oder Verkäufe ermöglichen, fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Jedoch sollten Sie die Ausnahmeregelungen beachten wie die Verwendung eines Kontaktformulars auf Ihrer Seite oder wenn Sie mehr als 10 Beschäftigte im Unternehmen haben. Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gern!

Ist es also empfehlenswert, meine Praxiswebsite barrierefrei zu gestalten?

Die Antwort ist ganz klar: ja! Obwohl das BFSG primär bestimmte digitale Dienstleistungen betrifft, könnten auch Praxiswebsites mit Funktionen wie Online-Terminbuchungen oder Formularübermittlungen unter die Regelungen fallen. Denn unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben bietet eine barrierefreie Praxiswebsite Ihnen und Ihren Patienten viele Vorteile:

Verbesserte Benutzerfreundlichkeit und SEO

Klare Strukturen, einfache Navigation und verständliche Inhalte kommen allen Nutzern zugute, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Das verbesserte Nutzererlebnis hat auch positiven Einfluss auf SEO, wodurch Ihre Website besser in den Suchergebnissen platziert werden kann.

Barrierefrei und besser sichtbar

Eine maßgeschneiderte SEO-Strategie, bei der die Praxiswebsite und das Google-Profil optimiert werden und um barrierefreie und nutzerfreundliche Aspekte ergänzt werden, macht Sie in den Suchergebnissen sichtbarer. Bei uns bekommen Sie alles rund um effektives Praxismarketing aus einer Hand. Mit unserem bewährten Doc-Marketing-System© nehmen wir uns methodisch Ihrem Webangebot an und verbessern nachhaltig Ihre Online-Präsenz

Erweiterter Patientenkreis

Allein knapp 10 % der Menschen in Deutschland leben mit einer schweren Behinderung. Eine barrierefreie Website ermöglicht es diesen Personen, problemlos auf Ihre Praxisinformationen und -dienstleistungen zuzugreifen.

Positives Image und soziale Verantwortung

Setzen Sie ein Zeichen der Inklusion! Eine barrierefreie Website signalisiert, dass Ihre Praxis alle Patienten willkommen heißt. Patienten und Angehörige schätzen Praxen, die sich für barrierefreie Zugänglichkeit einsetzen.

Absicherung für die Zukunft

Auch wenn das BSFG derzeit nicht direkt Praxiswebseiten betrifft, kann sich dies jedoch durch Gesetzesanpassungen ändern. Durch eine barrierefreie Praxiswebsite positionieren Sie sich zukunftssicher und vermeiden eventuell auch teure kurzfristige Anpassungen später.

BSFG – Was Sie auf Ihrer Praxiswebsite umsetzen können

Um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu entsprechen und Ihre Praxiswebsite barrierefrei zu gestalten, können Sie sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA orientieren. Diese Richtlinien umfassen vier grundlegende Prinzipien, die entscheidend für eine barrierefreie Website sind.

Wahrnehmbarkeit

  • Textalternativen: Stellen Sie für Bilder, Videos und andere nicht-textuelle Inhalte Alternativtexte bereit, damit auch Menschen mit Seheinschränkungen die Inhalte verstehen können.
  • Anpassbare Darstellung: Sorgen Sie dafür, dass Schriftgrößen, Kontraste und Farben anpassbar sind, um den Bedürfnissen der Nutzer gerecht zu werden.
  • Kontrastoptimierung: Verwenden Sie ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Usability

  • Tastatursteuerung: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen Ihrer Website ausschließlich über die Tastatur zugänglich sind – eine wichtige Unterstützung für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
  • Zeitmanagement: Geben Sie Nutzern ausreichend Zeit, um Eingaben vorzunehmen oder durch Inhalte zu navigieren.
  • Vermeidung von Auslösern: Vermeiden Sie visuelle Effekte oder Animationen, die gesundheitliche Probleme wie Anfälle verursachen könnten.

Verständlichkeit

  • Klare und lesbare Inhalte: Verwenden Sie eine klare, leicht verständliche Sprache und vermeiden Sie komplexe Fachbegriffe, die die Nutzer verwirren könnten.
  • Vorhersehbare Navigation: Strukturen und Navigationswege sollten konsistent und intuitiv sein, um die Orientierung auf Ihrer Website zu erleichtern.
  • Fehlerunterstützung: Bieten Sie Hilfestellungen bei der Eingabe, wie z. B. automatische Korrekturen oder klare Fehlermeldungen.

Robustheit

  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Ihre Website sollte so entwickelt werden, dass sie von Screenreadern und anderen assistiven Technologien problemlos interpretiert werden kann. *
  • Zukunftssicherheit: Verwenden Sie standardkonforme Technologien und Codes, um die langfristige Nutzbarkeit Ihrer Website sicherzustellen.

*unter Verwendung von ARIA (Accessible Rich Internet Applications)

ARIA ist eine vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelte technische Spezifikation, die es ermöglicht, Webinhalte und -anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu gestalten, insbesondere für blinde Anwender, die Vorleseprogramme (Screenreader) verwenden.



Praxisbeispiel für Barrierefreiheit – Termin-Onlinebuchung

Um die Termin-Onlinebuchung präsent und barrierefrei auf Ihrer Website zu platzieren, könnten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Startseite: Ein großer, gut lesbarer Button mit der Beschriftung „Jetzt Termin buchen“.
  2. Fachrichtung wählen: Eine Dropdown-Liste mit Tastatursteuerung und klarer Beschriftung.
  3. Datum auswählen: Ein Kalender, der sowohl durch Anklicken als auch über die Tastatur bedienbar ist.
  4. Formular ausfüllen: Felder wie Name, E-Mail und Telefonnummer mit klaren Hinweisen und automatischen Korrekturvorschlägen. Die Formulare sollten über die Tastatur bedienbar sein.
  5. Bestätigung: Eine leicht verständliche Bestätigungsnachricht mit einer Zusammenfassung des Termins.

Mit einer barrierefreien Terminbuchung demonstrieren Sie Inklusion und machen Ihre Praxis zugänglich für alle – eine Win-win-Situation für Patienten und Praxis.

Fazit

Die Barrierefreiheit Ihrer Praxiswebsite ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – sie ist eine Investition in die Zukunft Ihrer Praxis und ein Zeichen von Inklusion und sozialer Verantwortung. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 2025 in Kraft tritt, werden barrierefreie digitale Angebote zur Norm, und auch Praxiswebsites mit interaktiven Funktionen könnten davon betroffen sein. Doch selbst unabhängig von rechtlichen Vorgaben profitieren Sie von einer barrierefreien Gestaltung: Sie erweitern Ihre Zielgruppe, verbessern das Nutzererlebnis und stärken Ihr Image als moderne, patientenorientierte Praxis. Nutzen Sie diese Chance, um sich frühzeitig zukunftssicher aufzustellen, rechtliche Risiken zu vermeiden und Ihre Online-Präsenz nachhaltig zu optimieren. Mit einfachen Maßnahmen und Standards wie den WCAG 2.1 schaffen Sie eine Website, die für alle zugänglich ist – und das lohnt sich für Ihre Patienten und Ihre Praxis gleichermaßen.



FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret für eine Website?

Barrierefrei bedeutet, dass eine Website so gestaltet ist, dass sie von allen Nutzern, unabhängig von Einschränkungen, uneingeschränkt genutzt werden kann. Dazu gehören unter anderem klare Strukturen, Bedienbarkeit mit Tastatur, ausreichende Farbkontraste und Kompatibilität mit Screenreadern.

Ob Ihre Praxiswebsite an die Anforderungen des BFSG angepasst werden muss, hängt von ihren Funktionen ab. Websites, die nur Informationen bereitstellen, sind oft nicht betroffen. Websites mit interaktiven Funktionen, wie Online-Terminbuchung oder Formularübermittlungen, könnten hingegen unter die Regelungen fallen.

Ja, es gibt Tools wie den WAVE Accessibility Checker oder den aXe Accessibility Checker, die grundlegende Probleme auf Ihrer Website identifizieren können. Diese Tools helfen, Schwachstellen wie fehlende Alternativtexte oder unzureichende Kontraste zu erkennen.

Eine barrierefreie Website macht es allen Patienten, einschließlich älterer Menschen oder Menschen mit Behinderungen, einfacher, Informationen zu finden oder Termine zu buchen. Das verbessert nicht nur die Patientenzufriedenheit, sondern auch Ihre Reichweite.

Wenn Ihre Website unter die BFSG-Verpflichtung fällt und die Anforderungen nicht erfüllt, könnten rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Bußgelder drohen. Selbst wenn Sie derzeit nicht betroffen sind, könnten zukünftige Gesetzesänderungen dies ändern.

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Timothy Scherman

Gründer, Geschäftsführer Doc Marketing

Timothy Scherman ist ein erfahrener SEO-Experte und Digital-Marketing-Berater mit über zehn Jahren Expertise im Online-Marketing. Als Gründer von Doc Marketing unterstützt er Ärzte und medizinische Einrichtungen dabei, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und erfolgreich neue Patienten zu gewinnen.

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